!!ACHTUNG FÜR DAS TRAINING WÄHREND DER FERIEN GILT!!!

Minderjährige: Sie müssen entweder einen tagesaktuellen negativen Testnachweis vorlegen (bei Antigen-Schnelltests gilt 24 Std, bei PCR-Tests gilt abweichend 48 Std.) oder anhand einer Bescheinigung der Schule (ein Schülerausweis reicht hier nicht aus) nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden. Für die Zeit der Weihnachtsferien (23.12. bis 09.01.) gilt, dass die Bescheinigung der Schule nur in Verbindung mit einer Selbstauskunftsbescheinigung (https://timmendorfer-esv.de/wp-content/uploads/2021/12/Corona_Selbstauskunft-Verein.pdf) oder einer Testbescheinigung aus einer anerkannten Teststation gültig ist, die nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Alle anderen Personen müssen einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
Kinder bis zur Einschulung (sie benötigen keinen Impf- oder Genesenennachweis und auch keinen negativen Testnachweis).